Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) streifenhörnchen
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Warenannahme
Sie können Ihre Ware nach vorheriger Terminabsprache im streifenhörnchen vorbeibringen. Bei Anlieferung wird eine Erstaufnahme der Waren in Form eines Kommissionsvertrags mit Ihnen zusammen durchgeführt. Mit Unterschrift des
Kommissionsvertrags werden die AGB´s von streifenhörnchen akzeptiert. In den folgenden Tagen
wird die Ware von streifenhörnchen vollständig erfasst. Hierüber wird Ihnen eine detaillierte
Übersicht zur Verfügung gestellt. Sommerware wird ab März und Winterware ab September angenommen. Saisonunabhängige Ware wird jederzeit angenommen.
Telefon:
0711-50427392
Email: info@streifenhoernchen-stuttgart.de
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Bestandteil des Kommissionsvertrags:
- Kundennummer (Kommittent)
- Kontaktdaten
- Übersicht angelieferte Ware
- Anlieferdatum
- Verkaufszeitraum
- Abholfrist
- Kontaktdaten streifenhörnchen (Kommissionär)
- Unterschrift Vertragsparteien
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Welche Ware wird angenommen?
Umstandsmode, Baby- und Kinderkleidung, Schuhe, Sportartikel, Spielsachen und
Bücher. Die angelieferte Ware muss sich im Eigentum des Kommittenten befinden und frei von Rechten Dritter sein. streifenhörnchen entscheidet über die Auswahl der angelieferten Ware
und ist nicht verpflichtet diese vollständig anzunehmen.
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Beschaffenheit der Ware:
Bekleidung und Schuhe werden nur angenommen, wenn diese in einem guten Zustand sind,
d.h. gewaschen oder gereinigt sind, keine Löcher, Risse oder Defekte haben. Spielsachen und Bücher müssen vollständig und funktionsfähig sein. Bekannte Mängel müssen bei der
Erstaufnahme der Ware angezeigt werden.
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Verkaufszeitraum
In der Regel verbleibt Ihre Ware drei Monate im streifenhörnchen. In diesem Zeitraum wird
Ihre Ware zum Verkauf angeboten.
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Warenrückgabe
Im Kommissionsvertrag wird eine Abholfrist für die nicht verkaufte Ware festgehalten. Diese
Frist beträgt in der Regel zwei Wochen. Ein genauer Abholtermin wird rechtzeitig vor Ende des Verkaufszeitraumes mit Ihnen vereinbart. Wird ein vereinbarter Abholtermin ohne
Benachrichtigung von Seiten des Kommittenten nicht eingehalten, erlischt nach Ablauf der Abholfrist jeglicher Anspruch. Die Ware geht somit in das Eigentum von streifenhörnchen über
und wird nach eigenem Ermessen weiterverkauft, gespendet oder entsorgt.
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Haftung
streifenhörnchen übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Elementarschäden oder durch höhere
Gewalt. Ebenso wird eine Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen.
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Gewährleistung
Eine Gewährleistung oder Garantie der verkauften Ware wird durch streifenhörnchen
ausgeschlossen, da es sich um Ware handelt, welche von privat an privat verkauft wird. Mit dem Kauf der Ware akzeptiert der Käufer die Beschaffenheit der Ware wie gesehen und beschrieben. Ein
Umtausch der Ware ist ausgeschlossen.
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Vergütung/Preisgestaltung
Der Verkaufspreis wird von streifenhörnchen festgelegt. Bei Ware mit einem
Verkaufspreis bis 100€ pro Einzelstück erhalten Sie 50% und streifenhörnchen 50% des Verkaufspreises. Bei Ware mit einem Verkaufspreis über 100€ pro Einzelstück erhalten Sie 70% und
streifenhörnchen 30% des Verkaufspreises. streifenhörnchen ist berechtigt die Ware vor Ablauf des Verkaufszeitraumes bis zu 50% zu reduzieren.
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Auszahlung
Eine Auszahlung ist nur nach Ablauf des Verkaufszeitraums möglich. Bis 100€ Verkaufserlös kann Ihnen
die Auszahlung in bar übergeben werden. Über 100€ Verkaufserlös ist eine Überweisung auf Ihr Konto erforderlich.
Stand: November 2017