Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) streifenhörnchen

1.       Warenannahme
Sie können Ihre Ware nach vorheriger Terminabsprache im streifenhörnchen vorbeibringen. Bei Anlieferung wird eine Erstaufnahme der Ware in Form eines Kommissionsvertrags durchgeführt. Mit Unterschrift des Kommissionsvertrags werden die AGB´s von streifenhörnchen akzeptiert. In den folgenden Tagen wird die Ware von streifenhörnchen vollständig erfasst bzw. ausgezeichnet. Eine Übersicht über verkaufte/nicht verkaufte Ware erhält der Kommittent bei der Warenrückgabe/Abrechnung. Sommerware wird im Laufe des Winters/Frühlings angenommen und Winterware im Laufe des Sommers/Herbstes. Saisonunabhängige Ware wird jederzeit angenommen.



2.       Bestandteil des Kommissionsvertrags
- Kundennummer (Kommittent)
- Kontaktdaten
- Übersicht angelieferte Ware
- Anlieferdatum
- Verkaufszeitraum
- Abholfrist
- Kontaktdaten streifenhörnchen (Kommissionär)
- Unterschrift Vertragsparteien



3.       Welche Ware wird angenommen?
Umstandsmode, Baby- und Kinderkleidung, Schuhe, Sportartikel, Spielsachen und Bücher. Die angelieferte Ware muss sich im Eigentum des Kommittenten befinden und frei von Rechten Dritter sein. streifenhörnchen entscheidet über die Auswahl der angelieferten Ware und ist nicht verpflichtet diese vollständig anzunehmen.



4.       Beschaffenheit der Ware
Bekleidung und Schuhe werden nur angenommen, wenn sie in einem guten Zustand sind, d.h. gewaschen oder gereinigt sind, keine Löcher, Risse oder Defekte haben. WICHTIG: Alle Taschen an Hosen, Jacken etc. müssen entleert und frei von Papier, Holz, Kunststoff oder sonstigen Resten sein. Klettverschlüsse müssen sauber sein und frei von Fusseln und Haaren. Schuhe müssen geputzt sein und dürfen keine Sandreste, Steine o.ä. im Schuhinneren aufweisen.
Spielsachen und Bücher müssen vollständig und funktionsfähig sein.
Bekannte Mängel müssen bei der Erstaufnahme der Ware angezeigt werden.



5.       Verkaufszeitraum
In der Regel verbleibt Ihre Ware drei Monate im streifenhörnchen. In diesem Zeitraum wird Ihre Ware zum Verkauf angeboten.



6.       Warenrückgabe/Abrechnung
Im Kommissionsvertrag wird ein Abholtermin für die Abrechnung der verkauften Ware bzw. für die Abholung der nicht verkauften Ware festgehalten. Alternativ kann eine Abholfrist von zwei Wochen vereinbart werden, in der der Kommittent seinen Umsatz bzw. seine Ware ohne festen Termin zu den Öffnungszeiten abholen kann.
Wird ein vereinbarter Abholtermin/eine Abholfrist ohne Benachrichtigung von Seiten des Kommittenten nicht eingehalten, erlischt nach Ablauf des Termins/der Abholfrist jeglicher Anspruch. Die Ware geht somit in das Eigentum von streifenhörnchen über und wird nach eigenem Ermessen weiterverkauft, gespendet oder entsorgt.

 

 

7.       Haftung
streifenhörnchen übernimmt keinerlei Haftung bei Einbruch, Elementarschäden oder durch höhere Gewalt. Ebenso wird eine Haftung bei Diebstahl, Beschädigung oder Verschmutzung durch Dritte ausgeschlossen.

 

8.       Gewährleistung
Eine Gewährleistung oder Garantie der verkauften Ware wird durch streifenhörnchen ausgeschlossen, da es sich um Ware handelt, welche von privat an privat verkauft wird. Mit dem Kauf der Ware akzeptiert der Käufer die Beschaffenheit der Ware wie gesehen und beschrieben. Ein Umtausch der Ware ist ausgeschlossen.

 



9.       Vergütung/Preisgestaltung
Der Verkaufspreis wird von streifenhörnchen festgelegt. Bei Ware mit einem Verkaufspreis unter 100€ pro Einzelstück erhalten Sie 40% und streifenhörnchen 60% des Verkaufspreises. Bei Ware mit einem Verkaufspreis über 100€ pro Einzelstück erhalten Sie 60% und streifenhörnchen 40%

       des Verkaufspreises. streifenhörnchen ist berechtigt die Ware vor Ablauf des Verkaufszeitraumes bis zu 50% zu reduzieren.



10.   Auszahlung
Eine Auszahlung ist nur nach Ablauf des Verkaufszeitraums möglich. Bis 100€ Verkaufserlös kann Ihnen die Auszahlung in bar übergeben werden.

       Über 100€ Verkaufserlös erfolgt eine Überweisung auf Ihr Konto.

 

 




Stand: Januar 2021

 

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